Hausordnung Brenigs Hütte (Download)
Allgemein
Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus, im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon befinden, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Sollten Sie irgendetwas vermissen, melden Sie sich gerne bei uns, genauso, wenn Sie bei irgendetwas Hilfe benötigen. Bitte gehen Sie sorgsam mit allen Einrichtungsgegenständen sowie dem Haus generell um. Wir haben hier unser absolutes Traumhaus gebaut und wollen es gerne mit Ihnen teilen. Sorgen Sie auch dafür, dass es auch Ihre Mitreisenden entsprechend pfleglich behandeln.Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Unsere Ferienunterkünfte sind KEINE PARTYUNTERKÜNFTE!!!!
Tongeräte aller Art (also auch TV-Geräte/Musikboxen, Recorder, Musik-Instrumente etc.) dürfen nur in solcher Lautstärke (Zimmerlautstärke) benutzt werden, dass Unbeteiligte nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
Folgende Arbeiten sind vor der Abreise auszuführen:
- Aufräumen im Ferienhaus und auf dessen Grundstück
- Geschirr spülen bzw. Ausräumen des Geschirrspülers
- Reinigen des Gartengrills sowie Entsorgung der Asche in den vorgesehenen Eimer
- Leeren der Abfalltüten
- Entsorgen von Leerflaschen usw. im nächstgelegenen Wertstoffcontainer
- Entfernen von Tierhaaren und Exkremente, falls ein Haustier mitgebracht wurde
- die Asche aus dem Kamin in den vorgesehenen Eimer füllen (heiße Asche nicht in die Mülltonne füllen!!) und den Kamin reinigen
Evtl. Beanstandungen bezüglich des Zustands des Ferienhauses sollten sofort beim Einzug, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft oder der Entdeckung des Schadens dem Vermieter mitgeteilt werden, damit wir die Mängel beheben können. Der Mieter muss eine angemessene Zeitspanne zur Behebung/Ausbesserung der Mängel zubilligen. Eine Reklamation oder ein Einspruch aufgrund von Mängeln, die innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, werden immer als Einspruch von Anfang der Mietperiode an betrachtet werden. Falls der Mieter die Ferienwohnung verlässt, ohne den Vermieter über Fehler/Mängel unterrichtet zu haben, entbindet diese Verhaltensweise von jeglicher Rückzahlungspflicht.
Bitte achten Sie darauf, dass vom Bad im Obergeschoss kein Wasser auf dem Holzboden in der Galerie stehen bleibt.
Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung von Swimmingpool, Whirlpool und Sauna nach 22:00 Uhr nicht gestattet ist.
Für eine optimale Wasserqualität werden der Swimmingpool und der Whirlpool des Ferienhauses regelmäßig kontrolliert. Aus Sicherheitsgründen ist der Mieter zudem verpflichtet, alle Anweisungen bezüglich der Benutzung des Swimmingpools und des Whirlpools zu befolgen, die er vom Hauseigentümer erhält. Die Benutzung der Sauna, des Swimmingpools und des Whirlpools sowie des Spielturms, des Trampolins und der Ladestation für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr.
Minderjährige dürfen sich niemals ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Bereichen des Swimmingpools und des Whirlspools sowie im Saunabereich aufhalten. Die Abdeckungen des Swimmingspools und des Whirlpools sind bei Nichtnutzung geschlossen und verschlossen zu halten. Die Swimmingpool- und Whirlpoolabdeckung sind nicht begehbar! Eine Nutzung von Seife oder Duschgel ist weder im Swimmingpool noch im Whirlpool erlaubt. Zudem muss vor Benutzung des Swimmingpools wie des Whirlpools geduscht (Außendusche vorhanden) werden. Aufgüsse sind in der hauseigenen Sauna gestattet.
Mietpreis und Nebenkosten
Strom wird gesondert abgerechnet mit 30 ct/kWh. Die weiteren Nebenkosten, wie Endreinigung, Bettwäsche (falls gewünscht) und Handtücher (falls gewünscht), sind im Mietpreis enthalten. Außerdem stellen wir kostenfrei ein Babyreisebett, einen Rausfallschutz pro Bett, sowie einen Kinderhochstuhl zur Verfügung. Der Mieter wird bei Ankunft und Abreise gemeinsam mit dem Vermieter die Zählerstände der Verbrauchszähler ablesen und notieren. Der Energieverbrauch wird am Abreisetag ermittelt und der Betrag von der geleisteten Kaution abgezogen. Der Energieverbrauch umfasst den Strom- und Heizungsverbrauch.
Ruhezeiten
Wir bitten Sie, die allgemein gültigen öffentlichen Ruhezeiten, wie Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe, einzuhalten. Auch im Ferienhaus selbst sollte zwischen 22:00 und 08:00 Uhr Ruhe gehalten werden. Eine Nutzung des Swimmingpools, des Whirlpools und der Sauna ist innerhalb dieses Zeitraums nicht gestattet.
Internet
Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (WLAN) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:
Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
Küche
Auch in der Küche bitten wir darum, die Einrichtung sowie die Geräte entsprechend pfleglich und sorgsam zu behandeln. Außerdem bitten wir darum, die Küche sauber zu halten, da keiner gerne eine verschmutzte Küche mag. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur sauber und trocken in die Schränke. Heiße Töpfe oder andere heiße Gegenstände bitte nur mit einem Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte stellen. Zum Schneiden benutzen Sie bitte immer ein Schneidebrett als Unterlage. Den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitten wir, ebenfalls in sauberem Zustand zu hinterlassen.
Entsorgung (Abfall und Aschereste)
Der Abfall wird getrennt in Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt. Im Bereich der Einfahrt stehen entsprechende Mülltonnen in den Boxen zur Verfügung.
Wir bitten darum, dass die Mülleimer sowie Kosmetikeimer im Bad ausschließlich mit Mülltüten genutzt werden. Die Mülltüten dann bitte verschlossen in den entsprechenden Tonnen entsorgen.
Das Einwegglas ist im nächstgelegenen Wertstoffcontainer (Weinstraße oder Am Schloßborn in Hohenzell) zu entsorgen.
In die Küchenspüle, jegliche Waschbecken, die Toiletten und die Dusche sowie die Badewanne dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen oder geschüttet werden. Alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette), ist zu vermeiden.
Sofern der Kamin genutzt wurde, entsorgen Sie die restliche Asche bitte zunächst in den bereitstehenden Ascheeimer und erst die vollständig erkalteten Aschereste in die Restmülltonne.
Auch bei Nutzung des Grills und/oder der Feuerstelle im Garten bitte die Aschereste in den hierfür zur Verfügung gestellten Ascheeimer entleeren und nur die erkalteten Reste in die Restmülltonne füllen.
Beschädigungen
Wir sind überzeugt, dass niemand absichtlich etwas beschädigt, es kann jedoch jedem passieren, dass mal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Rauchen
Rauchen ist in unserem Ferienhaus ausdrücklich nicht gestattet. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Haus, und nutzen Sie einen Aschenbecher. Nur vollständig erkaltete Zigarettenreste dürfen anschließend in der Restmülltonne entsorgt werden. Bei einem Verstoß macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig. Zur rückstandslosen Entfernung von Gerüchen, die hierdurch entstehen, wird der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses eine Ozonbehandlung durchführen lassen. Die Kosten einer solchen Maßnahme belaufen sich auf eine Höhe von ca. 700,00 EUR. Hinzu kommt ein möglicher Mietausfall.
Lüften
Um Schimmelbildung zu vermeiden, bitten wir Sie alle zugänglichen Räume ausreichend zu lüften. Das bedeutet, mindestens einmal am Tag für 5-10 Minuten Stoßlüften. Zusätzlich und insbesondere nach dem Duschen oder Baden.
Sorgfaltspflicht
Wie bereits erwähnt, bitten wir Sie sowie Ihre Mitreisenden und Angehörigen, mit dem Haus und dem gesamten Inventar und Grundstück sorgsam umzugehen. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein, und beim Verlassen des Hauses sind alle Fenster zu schließen. Hierdurch sollen mögliche Schäden bei einem Unwetter oder durch Einbruch vermieden werden. Ebenso bitten wir die Mieter, mit Wasser und Strom achtsam umzugehen. Die Fliegengitter im gesamten Haus sind geschlossen zu halten. Bei den Fliegentüren an den Galerieausgängen bitten wir besonders darauf zu achten, dass diese immer ordentlich verschlossen sind, um eine Kollision mit den Rollläden zu verhindern.
Der zur Verfügung stehende Grill ist ausschließlich im Freien zu verwenden. Eine Nutzung in geschlossenen Räumen birgt Lebensgefahr und ist nicht erlaubt.
Damit wir alle eine schöne Rasenfläche nutzen können, bitten wir darum, diese immer frei zu halten, da der Rasenmäher täglich jeweils zwischen 22:00 und 00:00 Uhr sowie zwischen 07:00 und 08:00 fährt. Außerdem wird die Bewässerung viermal die Woche ab 05:00 Uhr ausgeführt.
Die vorhandenen Sonnenschirme bitte nur unter Aufsicht geöffnet lassen. Es wird hier gerne mal ziemlich windig, und dann müssen diese eingeklappt werden.
Die Abdeckung sowie die Schlösser des Swimmingpools und des Whirlpools sind bei Nichtnutzung zu schließen. Kinder dürfen sich ohne die Aufsicht von einem Erwachsenen nicht im Swimmingpool, Whirlpool und Saunabereich aufhalten.
Bei der Nutzung der Feuerstelle im Garten ist von vornherein darauf zu achten, dass das Feuer eine kritische Größe nicht überschreitet. Während der Nutzung der Feuerstelle ist diese durchgängig zu beaufsichtigen. Nach dem Herunterbrennen des Feuers und vor dem Verlassen der Feuerstelle ist diese mit der bereitgestellten Abdeckung zu sichern. Dies verhindert eine erneute Entflammung der Restglut. Alle Maßnahmen dienen u.a. der Vermeidung von gefährlichem Funkenflug. Von einer Löschung des Lagerfeuers mit Wasser und Ähnlichem ist abzusehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihren zeitlichen Planungen.
Reinigung
Sollte Ihnen mal ein Missgeschick passieren (z.B. grober Schmutz, Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsplatten oder Ähnliches), bitten wir Sie, dieses umgehend zu beseitigen.
Bei Abreise bitten wir darum, die Ferienwohnung besenrein zu hinterlassen sowie das benutzte Geschirr vollständig und sauber in die Schränke einzuräumen.
Haustiere
Haustiere jeglicher Art dürfen vom Mieter nicht ohne vorherige Erlaubnis durch den Vermieter im Mietobjekt gehalten werden. Bei Genehmigung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,00 EUR/Tier/Nacht erhoben. Haustiere dürfen grundsätzlich nicht auf Schlaf- oder Sitzmöbeln sowie nicht im Obergeschoss untergebracht werden (siehe Hunde in Brenigs Hütte).
Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in dem Ferienobjekt.
Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Mitgebrachte Haustiere dürfen nicht allein im Haus verbleiben.
Die Nutzung von Swimmingpool, Whirlpool und Sauna sowie der Spielgeräte ist mit Haustieren nicht gestattet.
Parkmöglichkeiten
Ihnen stehen auf dem Grundstück des Ferienhauses mehrere Parkplätze, ein Carport sowie eine Ladestation für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Hierbei kommt es nicht zu einem Verwahrungsvertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
Das Abstellen von Wohnmobilen oder Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es möglicherweise vorkommen, dass der Vermieter das Ferienhaus auch ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Zugangschip
Sie erhalten bei Anreise einen Zugangschip zum Haus. Mit diesem können Sie die Eingangstore sowie die Tür zum Carport und zum Keller öffnen. Geben Sie den Chip nie aus der Hand. Ein Verlust des Chips ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters bzw. der Mitreisenden oder Angehörigen.